Leitfaden für die Beantragung von Fördermitteln für einen orthopädischen Bürostuhl

„Rehabilitation vor Rente“, so lautet einer der Grundsätze der Deutschen Rentenversicherung.
Dies bedeutet für Sie, dass bei bestehenden Rücken-Hüft oder Wirbelsäulenleiden die Möglichkeit besteht, sich die Anschaffung eines orthopädischen Bürostuhls mit bis zu € 425,00 fördern zu lassen. Idealerweise mit der Ergänzung durch einen höhenverstellbaren Schreibtisch welcher mit bis zu € 1.200,00 gefördert werden kann. Sicherlich ist die Antragstellung mit Arbeit verbunden, aber letztendlich ist es nicht ganz so schlimm, wie es auf den ersten Blick aussieht. Die meisten Unterlagen sind in Kopie beizufügen und die Anträge selbst bestehen aus 2 Fragebögen, also nur Mut.

Hier geht es zum Download:

Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte - Rehabilitationsantrag G0100


Ganz Wichtig !
Der Bürostuhl darf erst nach der Beantragung gekauft werden, ansonsten erlischt der Anspruch auf eine Bezuschussung!
Bitte klären Sie auch mit Ihrem Arbeitgeber im Vorfeld, ob Sie den Bürostuhl oder Schreibtisch einsetzen dürfen, denn der Arbeitgeber entscheidet welche Arbeitsmittel in seinem Unternehmen verwendet werden.

Wer kann einen Antrag für die Förderung stellen ?
Alle Versicherten, die zur Aufrechterhaltung Ihrer Arbeitsfähigkeit und zum Erhalt Ihres Arbeitsplatzes eine berufliche Rehabilitation und ein notwendiges Hilfsmittel benötigen.

Wo kann der Antrag gestellt werden ?
Deutsche Rentenversicherung
BfA Bundesversicherung für Angestellte
LVA Landesversicherungsanstalt
BG Berufsgenossenschaft
Knappschaftsversicherung
Hauptfürsorgestellen
Bundesanstalt für Arbeit

Was wird bezuschusst ?
Gesundheitsfördernde Möbel wie z.B. orthopädische Bürostühle, Steh-Sitz-Tische, die Sie für die Ausübung Ihrer Arbeit benötigen.

Wer hilft bei der Antragstellung?

  • - Berater in den Rehakliniken
  • - Reha-Berater der Rentenversicherungsträger
  • - Behandelnde Ärzte und Betriebsärzte
  • - Technische Berater der Arbeitsämter

Welche Dokument muss ich bei der Antragstellung einreichen ?

  • - Ärztliches Attest vom Orthopäden
  • - Entlassungsbericht von der Rehaklinik
  • - Beschreibung über Ihre Berufstätigkeiten
  • - Unser Angebot über den gewünschten orthopädischen Bürostuhl
  • - Rehabilitationsantrag G0100
  • Wenn der Antrag genehmigt ist, können sie den Bürostuhl bei uns kaufen und reichen die Rechnung bei Ihrem Kostenträger ein. Dieser erstattet Ihnen dann den genehmigten Betrag. Den Differenzbetrag können Sie dann eventuell von Ihrem Arbeitgeber erhalten, der Stuhl geht dann in dessen Eigentum über, auch hier gilt Fragen kostet nichts, ansonsten gehört der Stuhl bzw. Tisch Ihnen und Sie können ihn bei Wechsel des Arbeitgebers mitnehmen.

    Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten bei der Antragstellung und Abwicklung weiter.

    Viel Erfolg!

    Ihre

    BÜRO-DOORN GMBH

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